Heute Perspektiven für morgen schaffen. Das Friedensprojekt in Thüringen – Gastbeitrag in Politik und Kultur

Wo einst Mauern und Stacheldraht Menschen trennten, wo Minen und Wachtürme eine tödliche Grenze pflasterten, zieht sich nur 30 Jahre später entlang des ehemaligen Kolonnenweges ein grünes Band durch Europa. Aus der Vogelperspektive ist der ehemalige Eiserne Vorhang heute ein Streifen aus Wiesen und Wald, Feldern und Heidelandschaften, Feuchtgebiete und Seen. Immer noch erkennbar: Der schmale Streifen auf dem einst Soldaten patrouillierten und durchgängig von der Barentssee zum Schwarzen Meer auf über 12.500 Kilometern Lebenswelten unversöhnlich aufeinanderprallten.

Wer das Grüne Band erkundet, ob zu Fuß oder mit dem Rad, sichtet früher oder später Reste ehemaliger Grenzbefestigungsanlagen und Kreuze, die die Erinnerung an vergebliche Fluchtversuche und Unmenschlichkeit wachhalten. Ein Staat sperrte seine Menschen ein. Das wird in Thüringen nirgends anschaulicher als in den Ausstellungen und im Rahmen der Aufarbeitungsarbeit der Grenzlandmuseen und Gedenkstatten wie Point Alpha, Schifflersgrund, Mödlareuth oder Teistungen. Sie stehen stellvertretend für die Geschichte eines geteilten Europas und gleichzeitig für die europäische Friedensidee. Das Grüne Band ist heute nicht nur hier ein Symbol für ein gemeinsames Europa, das Grenzen überwinden kann, sondern weiter Mahnmal für die jahrzehntelange Teilung und damit prädestiniert als UNESCO-Weltkulturerbe.

Thüringen hat das Grüne Band bereits im Jahr 2018 zur Herzensangelegenheit gemacht und zum Nationalen Naturmonument erhoben. Ausschlagend hierfür war zum einen die immense Naturvielfalt. Im Schatten der Grenzanlagen und Wachtürme konnten sich über 1000 bedrohte Arten ansiedeln, darunter Schwarzstorche und Blaukehlchen, Gelbbauchunken und Wiesenknopf-Ameisenblaulinge. Auf seine Gesamtlange betrachtet verbindet dieser ökologische Korridor sogar Klima- und Vegetationszonen miteinander und zwar als lebendige Erinnerungslandschaft. Der ehemalige Todesstreifen ist zur Lebenslinie geworden. Diese Biotope und wertvollen Lebensräume zu bewahren, sie wie an einer Kette Perle für Perle zu erhalten, ist uns eine Motivation für das Nationale Naturmonument gewesen, das nun touristisch erschlossen und damit für jene, die Geschichte erfahren und Natur erleben wollen, in Wert gesetzt wird.

Die Stiftung Euronatur, der BUND, die Stiftung Naturschutz in Thüringen und viele lokale Beteiligte stemmen diesen Kraftakt: Verbindung schaffen und das Naturerbe sichern, bevor es zu spät ist. Je mehr Zeit vergeht, je unkenntlicher werden die Erinnerungen an den Herbst 1989, die mutigen Kräfte, die sich Freiheit erstritten, und der gemeinsame Wille zum Bewahren der Lebenslinie.

Heute, 30 Jahre nach der friedlichen Revolution, sieht man diesseits und jenseits des ehemaligen Grenzstreifens zwar weiter die unterschiedlichen Kulturlandschaften. Steht man beispielsweise auf der Eisenacher Wartburg, die übrigens gemeinsam mit dem Nationalpark Hainich UNESCO-Welterbe ist, sieht man auf der östlichen Seite große Felder, ausgeräumte Naturlandschaften – ein Erbe der Kollektivierung der Landwirtschaft. Auf der anderen Seite zeigen sich vergleichsweise kleine, bäuerlich anmutende Schläge, mehr Landschaftselemente zwischen den Feldern und Flächen.

Kulturelle Erinnerungslandschaft bedeutet aber mehr als den Blick zurückwerfen und Orte, die zu einer Erinnerungslandschaft verschmelzen, zu kategorisieren. Die vielfaltigen Geschichten dieser Landschaft fordern geradewegs dazu auf, sich auseinanderzusetzen, nachzudenken, Anknüpfungspunkte über Heimat damals und heute zu finden. Hier sind das kulturelle Gedächtnis der Menschen und der Landschaft, die Brutalität und die Widersprüche des Grenzregimes eingewebt. Hier finden sich Spuren der individuellen und kollektiven Erinnerungen, an willkürliche Trennungen und geschleifte Dorfer ebenso, wie an über Nacht geteilte Dörfer wie Mödlareuth. Noch heute können hier Zeitzeugen berichten, wie ihr Schulweg damals von heute auf Morgen gekappt und Familien zerrissen wurden. Und gleichzeitig finden sich heute dies- und jenseits der ehemaligen Schlagbäume Möglichkeiten einer gesamtdeutschen Erinnerung. Als ein gesamtdeutscher kultureller Erinnerungsort mit seinen ganz unterschiedlichen und verbindenden Geschichten spricht daher vieles für das Grüne Band als Weltkulturerbe.

Die Bedeutung des Grünen Bandes als UNESCO-Weltkulturerbe setzt einen Perspektivwechsel voraus. Die kulturelle Erinnerungslandschaft hat das Potenzial als lebendige Erinnerungslandschaft für grenzüberschreitenden Austausch und Regionalentwicklung, für einen Impuls aus der Mitte der Gesellschaft das kulturelle und natürliche Erbe inmitten von Europa gemeinsam zu bewahren und zu entwickeln. Es hat damit im besten Sinne der UNESCO durch seinen außergewöhnlichen und universellen Wert das Potenzial als ein Friedensprojekt mitten in Europa.

 

Benjamin-Immanuel Hoff ist Minister für Kultur und Chef der Staatskanzlei des Freistaats Thüringen

Anja Siegesmund ist Thüringens Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz

Die Zukunft der Landwirtschaft sichern – Für eine ambitionierte Grüne Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die erneute und anhaltende Trockenheit in den Böden und vermehrte Extremwetterereignisse zeigen deutlich, wie unmittelbar der Klimawandel die Landwirtschaft in ihrer Existenz bedroht und einen grundlegenden Wandel erfordert. Wir wollen die Landwirtinnen und Landwirte jetzt auf dem Weg in eine Anpassung an den Klimawandel sowie hin zu einer ökologischeren Landwirtschaft unterstützen und damit ihre Zukunft sichern. Denn eine nachhaltigere Bewirtschaftung ist nicht nur resistenter gegen Dürren, Starknässe und Artenschwund, sie trägt auch dazu bei, dass der Anteil der Landwirtschaft an den Ursachen dieser Umweltveränderungen reduziert wird. Gleichzeitig wird die Qualität gesteigert und langfristige Produktivität dadurch gesichert.

Die Erzeugung von Lebensmittel und die Ernährung der Bevölkerung, insbesondere auch die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zeigt sich gerade in der Corona-Pandemie als essentielle und besondere Herausforderung. Die laufende Arbeit an einer Reform der EU-Agrarförderung ist eine entscheidende Weichenstellung zu ihrer Bewältigung in der Zukunft. Es braucht jetzt einen ambitionierten europäischen Rahmen und in der Folge eine ambitionierte Umsetzung in Deutschland. Für die Umsetzung des nationalen GAPStrategieplans sind Entscheidungen zu den konkreten Inhalten der drei zentralen Politikinstrumente (Konditionalität, Ökoregelungen und Maßnahmen der zweiten Säule) sowie zur Eindämmung des Verwaltungsaufwandes erforderlich. Bereits bei der Übergangsverordnung sind entsprechende Weichen zu stellen.

 

1. Ausreichende Finanzierung für die Herausforderungen

Die Landwirtschaft in Europa steht vor besonderen Herausforderungen: Sie muss einerseits die Nachfrage nach Nahrungsmitteln, tiergerechter Haltung, Bioenergie und stofflich genutzter Biomasse gerecht werden, andererseits ist sie für etwa ein Viertel der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich und trägt zu einem wesentlichen Teil zur Belastung unserer Gewässer mit Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln sowie zum massiven Rückgang der Artenvielfalt in den Agrarökosystemen bei. Um die gesetzten Umwelt- und Klimaziele (Stichwort Green Deal) zusammen mit der Landwirtschaft erreichen zu können, braucht es ein ausreichend finanziertes Budget für die Ausgestaltung der Grünen Architektur. Bereits in der GAP-Übergangsphase ab 2021 müssen deutlich mehr Mittel für Umwelt-, Klima- und Naturschutz zur Verfügung stehen.

 

2. Konsequente Ökologisierung der gesamten Landwirtschaft

Die Ökosystemleistungen der Kulturlandschaften sind wieder stärker in den Blick zu nehmen und zu mehren. Ziel ist es, stabile Systeme zu schaffen bzw. zu erhalten, mit denen Umwelt-, Naturschutz- und Klimaleistungen in vollem Umfang erbracht und dauerhaft stabile Erträge zur Ernährungssicherung erreicht werden. Die für Umwelt zuständigen Ressorts sind bei der Ausgestaltung des nationalen GAP-Strategieplanes zwingend zu beteiligen und ihnen erwägungs- und entscheidungsrelevante Unterlagen bereits in der Phase der Diskussion zur Verfügung zu stellen. Bereits bei den nationalen Definitionen für die einzelnen förderbaren Flächenkategorien (z.B. förderbare Fläche, Dauergrünland, Ackerfläche) sind Umwelt- und Naturschutzziele stärker zu berücksichtigen. Verwaltungstechnische Vorschriften wie z.B. die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Einheitswerte dürfen die Umwelt-, Naturschutz- und Klimaförderung nicht beeinträchtigen. Sie sollten so ausgestaltet werden, dass sie eine Teilnahme an der Agrarumwelt- und Klimaförderung befördern.

 

3. Ambitionierte Konditionalität durch Kernanforderungen

Die „Erweiterte Konditionalität“ ist die Zusammenlegung des bisherigen Greenings mit den Cross Compliance-Regelungen, die allerdings mehr sein soll als die Summe der Einzelregelungen. Wir erachten eine starke und ambitionierte Konditionalität als europaweit verbindlich geltende Grundbedingung zum Bezug von Direktzahlungen für dringend erforderlich. Mit ihr werden einheitliche Mindeststandards im Umweltbereich gesichert und einen Wettstreit um die niedrigsten Umweltauflagen verhindert. Um die Umwelt-, Naturschutz- und Klimaziele zu erreichen, muss auch in der Agrarlandschaft mindestens 10 Prozent der Flächen dem Biotopverbund dienen. Die Schaffung der dazu notwendigen Refugialflächen soll durch eine Kombination aus Mindestanforderung (Konditionalität), Öko-Regelungen und AUKM sichergestellt werden. Die CO2Senkenfunktion der Landwirtschaft muss im Rahmen der Konditionalität insbesondere durch einen strikten Schutz von Moorböden und den Erhalt von Dauergrünland stabilisiert werden.

 

4. Die GAP auf die Honorierung öffentlicher Leistungen ausrichten

Wir erwarten eine verpflichtende Einführung von Ökoregelungen (ecoschemes) in allen Mitgliedstaaten und ein klares Signal, dass mit entsprechender finanzieller Ausstattung der Ökoregelungen und der zweiten Säule ein signifikant größerer Anteil der EU-Agrarförderung in die Ökologisierung der Landwirtschaft fließt als bislang. Mit den Ökoregelungen und den Umschichtungsmitteln sind die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen zum Biodiversitäts-, Klima- und Gewässerschutz, zum Umbaus der Tierhaltung sowie zur Erreichung eines Ziels von bundesweit mindestens 20 % für den Ökolandbau zu finanzieren. Das neue Instrument der Ökoregelungen ist nur dann zielführend, wenn diese auf wenige wirksame bundesweit anwendbare Maßnahmen beschränkt sind und die Zahlungen maßnahmenbezogen sind, so dass die Landnutzerinnen und Landnutzer nur für die Flächen, auf denen wirksame Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen umgesetzt werden, die zusätzliche Prämie erhalten. Maßnahmen der zweiten Säule hingegen können regionalspezifisch und zielgenau durch die Länder programmiert werden. Durch Zahlungen für gesellschaftliche Leistungen wird die staatliche Unterstützung der Landwirtschaft durch eine gemeinsame Europäische Agrarpolitik dauerhaft begründet und damit abgesichert. Auf lange Sicht ist ein weiteres schrittweises Abschmelzen der ausschließlichen Einkommensstützung unvermeidlich. Die Zahlungen für Umwelt-, Naturschutz- und Klimaleistungen sowohl der ersten als auch der zweiten Säule sollten so ausgestaltet werden, dass die Leistungen angemessen honoriert werden und die Landwirtinnen und Landwirte damit einen Einkommensbeitrag erwirtschaften können. In den Agrarumwelt- und Klimaförderprogrammen sollten vermehrt anspruchsvolle Maßnahmen angeboten werden und wenig wirksame Maßnahmen aufgegeben werden.

 

5. Kappung der Direktzahlungen

Bisher haben aufgrund des Flächenbezugs besonders große Betriebe hohe Subventionen erhalten, obwohl einige Unternehmen mit geringem Arbeitskräfteeinsatz in Folge der gegebenen Kostendegression und der Skaleneffekte weniger Einkommensunterstützung benötigen würden. Eine aus diesem Zusammenhang entstehende eventuelle Kappung der Direktzahlungen soll die vollen Arbeitskosten eines Betriebes bei der Obergrenze berücksichtigen. Hieraus freiwerdende Mittel müssen in den jeweiligen Ursprungsbundesländern verbleiben

 

6. Gekoppelte Prämien für weidende Schafe und Ziegen

Wir benötigen die Leistungen der Schaf- und Ziegenhalter für den Naturschutz und erkennen, dass diese Leistungen derzeit nicht im erforderlichen Umfang entlohnt werden. Daher sind hier an die Beweidung gekoppelte bundesweit einheitliche Prämien notwendig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Ministerinnen und Minister

Franz Untersteller, Baden-Württemberg

Dr. Dirk Behrendt, Berlin

Prof. Dr. Claudia Dalbert, Sachsen-Anhalt

Dr. Maike Schaefer, Bremen

Jens Kerstan, Hamburg

Anja Siegesmund, Thüringen

Priska Hinz, Hessen

Ulrike Höfken, Rheinland-Pfalz

Jan Philipp Albrecht, Schleswig-Holstein

Axel Vogel, Brandenburg

Wolfram Günther, Sachsen

 

200520 Ministerbrief im Vorfeld Sonder_AMK_UMK

Mobilität der Zukunft in Gera

Sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminister Scheuer,

vielen Dank für Ihren jüngsten Brief. Ich hatte Sie im März gebeten, die Stadt Gera bei der Ansiedlung für ein „Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft“ zu berücksichtigen. Schließlich geht es um ein innovatives Forschungs- und Kompetenzzentrum und eine Standortpolitik, die bestehende strukturelle Ungleichgewichte zwischen den Regionen beseitigen sollte. Ich hatte Gera deshalb vorgeschlagen, da die Stadt für das von Ihnen anvisierte Mobilitätszentrum im Dreieck der Automobilstandorte Eisenach, Leipzig und Zwickau beste Voraussetzungen bietet.

Ihrem Antwortbrief entnehme ich — neben dem Festhalten an dem Münchner

Standort — Anerkennung für das Potential in Gera insbesondere für die Erprobung digitaler, plattformbasierter Mobilitätskonzepte als auch für autonomes und vernetztes Fahren.

Die Thüringer Landesregierung unterstützt Gera bei dem weiteren Ausbau seiner Kapazitäten. So fördert mein Haus ein Pilotprojekt zum autonomen Fahren in Gera. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt in Federführung der Dualen Hochschule Gera-Eisenach (DHGE), die Gründungsmitglied des im Jahr 2018 gegründeten „Kompetenzzentrums für autonomes Fahren und Mobilität 2030″ ist. Damit wird noch in diesem Jahr ein hochautomatisiertes und in den Nahverkehr integriertes Elektro-ShüttIe auf Geras Straßen gebracht.

Gera kann auf ein gutes Netzwerk in Thüringen zurückgreifen, sei es auf das Thüringer Innovationszentrum Mobilität der TU Ilmenau, die Batterieforschung am Fraunhofer IKTS in Hermsdorf oder dem Energie- und Chemieforschungszentrum CEEC der Universität in Jena.

Auch das nahe gelegene Schleizer Dreieck bietet als Test- und Rennstrecke vielfältige Möglichkeiten für die Erprobung innovativer Mobilitätstechnologien. Zudem entsteht am Erfurter Kreuz mit CATL eine der modernsten Lithium-Ionen-Batteriefabriken Europas.

Wichtig ist mir persönlich, dass die neuen Technologien zu einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität der Zukunft beitragen.

Sie schreiben von Anwender- und Erprobungsstandorten in ganz Deutschland und von einer „Verknüpfung der Akteurslandschaft“ für das Mobilitätszentrum.

Gera und Thüringen haben für Ihr geplantes „Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft“ viel zu bieten. Sie haben dazu ein Gespräch angeregt. Gerne würden der Oberbürgermeister der Stadt Gera, Herr Julian Vonarb, und ich, Sie zu einem Vor-Ort-Termin hierzu einladen.

In Gera steht gerade der Klimapavillon des Umweltministeriums, der dafür ein geeigneter Gesprächsort wäre.

Gern sehen wir aber auch einem gemeinsamen Gesprächstermin in Berlin entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Siegesmund

 

Hier der Brief im Original: Gespräch zum „Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft“-05-2020-192725

Das hier zitierte erste Schreiben an Bundesverkehrsminister Scheuer ist zudem hier zu finden: 2020-03-11 BM Scheuer_Zentrum für nachhaltige Mobilität

Corona-Rezession bewältigen und Thüringen doppelt krisenfest machen – Investitionen für nachhaltige Konjunktur, gute Arbeit und gutes Klima

Kluge Haushalts- und Finanzpolitik der vergangenen Jahre zahlt sich in der Krise aus

Sowohl für die vergangene als auch die laufende Wahlperiode formulierte die rot-rot-grüne Landesregierung als Leitlinie ihrer Haushalts- und Finanzpolitik den Dreiklang aus einer stabilen Investitionsquote, finanzieller Vorsorge und konsequenter Schuldentilgung. Bei sehr unterschiedlicher Bewertung der drei Parteien hinsichtlich der Vor- und Nachteile einer Schuldenbremse waren sich die Partner einig, dass die langanhaltende Phase stark gestiegener Steuereinnahmen den optimalen Rahmen dafür bietet, Staatsschulden zu tilgen bzw. mit dem Ziel der Senkung von Zinsausgaben umzuschulden, finanzielle Rücklagen aufzubauen und gleichzeitig offensiv in die Modernisierung der Infrastruktur, Bildung und Wissenschaft sowie den Klimaschutz zu investieren und die erforderlichen Mittel für den sozialen und regionalen Zusammenhalt, die Nachhaltigkeit und öffentliche Sicherheit bereitzustellen.

Dieser Paradigmenwechsel war nötig, weil Thüringen im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Ländern in 2014 noch eines der höchsten Schuldenkonten aufwies, was zu Lasten kommender Generationen immer mehr Entscheidungsspielräume einengen würde, wenn wir nicht konsequent tilgen, vorsorgen und zielgerichtet investieren würden.

Über den Zeitraum seit Ende 2014 wurden deshalb erstmals seit Wiedergründung des Freistaates keine neuen Kredite aufgenommen. Allein in den Jahren 2017 und 2018 erfolgte – ausweislich des Stabilitätsberichts 2019 – eine Nettotilgung in Höhe von 272,7 Mio. EUR. Insgesamt wurden in der vergangenen Wahlperiode – des inzwischen abgeschlossene Haushalts 2019 noch nicht einbezogen – über 1,1 Mrd. EUR Altschulden getilgt und die Staatsschuld Thüringens erstmals seit 2004 auf den Wert von unter 15 Mrd. EUR zurückgeführt. Zusätzlich erfolgt auf Basis des Thüringer Nachhaltigkeitsmodells eine gesetzlich fixierte, planmäßige Schuldentilgung. Darüber hinaus konnte – trotz Rücklagenentnahme bereits in den Vorjahren – eine umfangreiche Haushaltsreserve gebildet werden. Zielgerichtet konnten kommunale Investitionspauschalen in Höhe von 100 Mio. EUR als auch das Thüringer Zukunftsprogramm im Umfang von 275 Mio. EUR für die Jahre 2018/2019, mit dem Investitionen in Umwelt, Infrastruktur, Digitalisierung und Kultur auf den Weg gebracht werden.

Diese vorausschauende und im besten Sinne des Wortes antizyklische Haushalts- und Finanzpolitik der drei Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Freistaat hat zum Werterhalt öffentlicher Infrastruktur beigetragen. Sie schuf den Rahmen dafür, dass im Rückgriff auf die gebildeten Haushaltsreserven der Vorjahre noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie 560 Mio. EUR für kommunale Investitionen freigegeben und die bisherigen Maßnahmen zum Bewältigen der Corona-Krise gemeinsam mit den vom Bund kurzfristig bereitgestellten Soforthilfen abgefedert werden konnten. Kluge Haushaltspolitik baut vor.

Gleichwohl stellt die Corona-Krise in Folge der durch den Lockdown verursachten Einbrüche in der Wirtschaftsleistung und der Steuereinnahmen die bisherigen Annahmen unserer Haushalts- und Finanzplanung – ähnlich einer Naturkatastrophe unvorhergesehner Intensität – auf den Kopf. Es kommt jetzt darauf an, sie wieder auf die Füße zu stellen: durch in der Rezession konsequent antizyklisches Handeln einerseits und das Fortführen der sozialen, ökologischen und digitalen Modernisierung von Infrastruktur, Bildung, Kommunen und Wirtschaft andererseits. So tragen wir dafür Sorge, dass Thüringen aus dieser Krise am Beginn der 2020er Jahre gestärkt hervorgeht.

Gerade jetzt rationale Entscheidungen treffen – Kreditaufnahme unvermeidlich

Die Daten der jüngsten Steuerschätzung und die Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute weisen übereinstimmend auf schwerwiegende ökonomische Folgen des Corona-bedingten Lockdowns des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens hin. Dies geht einher mit Befürchtungen einer länger anhaltenden Rezession, wie u.a. das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bei Betrachtung der Anleihen ermittelte: „Seit Mitte März nehmen die Fünfjahreslaufzeiten aller Länder drastisch zu. Die Marktteilnehmer erwarten offensichtlich, dass die negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie noch von langer Dauer sein dürften. Dies betrifft alle Sektoren gleichermaßen; auch bei den Finanzunternehmen steigen die Renditen in ähnlichem Ausmaß.“ (DIW 2020)

Das DIW schlussfolgert, dass geld- und fiskalpolitische Maßnahmen gut koordiniert und international – insbesondere im europäischen Raum – abgestimmt sein sollten. Vor diesem Hintergrund ist die Initiative der EU-Kommission auch angesichts der Corona-Krise am Green Deal festzuhalten und sich nicht auf eine Verschiebung einzulassen, auch unserer Sicht richtig. Zwar sind die Staaten und damit auch die 16 deutschen Länder jetzt gefordert, sowohl die drastischen Steuermindereinnahmen bereits im laufenden Haushaltsjahr abzufe- dern als auch über derzeit in den Landtagen Corona-Sonderprogramme mit konjunkturstabilisierender Wirkung hinzuarbeiten. Der Green Deal aber fordert Anpassungen an alle Wirt- schafts- und Lebensbereiche. Von daher schließen wir uns Forderungen an, den Green Deal zur Grundlage für ein europäisches Wirtschaftsprogramm zu machen, das seine Durchschlagskraft in allen Ländern der EU entfalten kann.

Die Bundesregierung wiederum hat ihre Entscheidung über ein neues Konjunkturprogramm noch nicht getroffen, doch ist bereits absehbar, dass an einem solchen Instrument kein Weg vorbeiführen wird. Es liegt ebenfalls auf der Hand, dass dieses Konjunkturprogramm keine Wiederauflage der Konjunkturprogramme aus der Finanzkrise der Jahre 2008/2009 sein kann, da die aus der Pandemie erwachsenden Herausforderungen und die Erfordernisse der Wirtschaft nicht vergleichbar mit der damaligen Situation sind. Weder die Bauwirtschaft noch die Finanzinstitute sind vom Lockdown maßgeblich negativ berührt worden. „Ausgebremst wurden in erster Linie Branchen, die mit sozialem Konsum verbunden sind, also persönliche Dienstleistungen, kulturelle Veranstaltungen und Gastronomie. Erst in zweiter Linie ist die Industrie betroffen, primär durch den Einbruch der Exporte und sekundär durch eigene Kontaktbeschränkungen. Der Finanz– und Bankensektor ist bislang nur von den Folgewirkungen mangelnder Kreditfähigkeit berührt. Diese aber werden durch die bereits laufenden staatli- chen Stabilisierungsbemühungen bisher in engen Grenzen gehalten.“ (Horn 2020) Wir werden im nachfolgenden Abschnitt skizzieren, wie eine zielgerichtet wirksame Konjunkturpolitik auch für Thüringen aussehen muss.

Vorher ist jedoch zu klären, woher die dafür notwendigen Mittel kommen werden. Wir sehen dafür keinen anderen Weg als die Aufnahme von Krediten, wie dies eine Reihe von anderen Bundesländern angesichts der tiefgreifenden Wirkung der Corona-Pandemie und der Notwendigkeit ebenso tiefgreifender Gegenmaßnahmen bereits entschieden haben. Die bisher im Zuge der Corona-Krise geschaffenen Kreditermächtigungen der Länder belaufen sich Ende April 2020 auf ca. 66 Mrd. EUR, die des Bundes auf 156 Mrd. EUR. Während Nord-rhein-Westfalen und Bayern Kredite im Umfang von 25 Mrd. EUR bzw. 20 Mrd. EUR aufgenommen haben, sind in Berlin und Thüringen bislang keine Kreditermächtigungen vorge- nommen worden. Unser Nachbarland Sachsen hingegen hat Kredite im Umfang von 6 Mrd. EUR, das unserem Freistaat in finanzieller Hinsicht am nächsten stehende Land Schleswig- Holstein nahm Kredite im Umfang von 1 Mrd. EUR auf.

Diese Ermächtigungen werden im Laufe dieses Jahres aller Voraussicht noch ausgeweitet werden. Denn die Mehrheit der Länder hat in den bisherigen Nachtragshaushalten resp. Sondervermögensgesetzen keine Vorsorge für die drastischen Steuermindereinnahmen getroffen. Auch für uns stellt sich nach der Steuerschätzung der vergangenen Woche, wie die Thüringer Steuermindereinnahmen des laufenden Jahres (vgl. nachstehende Tabelle) ausgeglichen werden können. Sofern angestrebt werden würde, über das Instrument der haus- haltswirtschaftlichen Sperre nach § 41 ThürLHO die Mindereinnahmen von 950 Mio. EUR – dies entspricht 8,6 Prozent des Gesamthaushalts zu erwirtschaften – erscheint dies als un- geeignet. In der Vergangenheit wurden haushaltswirtschaftliche Sperren eingesetzt, um den erfahrungsgemäß verbleibenden Betrag, um den der tatsächliche Mittelabfluss hinter dem nach dem Haushaltsplan vorgesehenen zurückbleibt (Bodensatz), abzuschöpfen. Dies erfolgt gemeinhin zum Jahresende und bildete in den vergangenen Jahren den oben erwähnten Haushaltsüberschuss. Wenn das Instrument eingesetzt werden sollte, dann gezielt und mit einem Umfang, der nicht dazu führt, in einer tiefgreifenden Konjunkturkrise in die Rezes- sion hinein zu sparen. Die haushaltswirtschaftliche Sperre wäre also als Globale Minderausgabe auszugestalten und auf den realistischen „Bodensatz“ zwischen planmäßigem Soll und zu erwartenden IST zu beschränken und parallel dazu die Anwendung der konjunkturpolitisch bedingten Maßnahmen nach § 42 ThürLHO zu prüfen und in geeigneter Weise zu vollziehen.

Tabelle: Übersicht der Ergebnisse der 157. Steuerschätzung vom 12.-14. Mai 2020
  Ist Schätzung
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
 

Steuern insgesamt (Mio. €)

 

776.262,9

 

799.308,3

 

717.76 6

 

792.48 2

 

816.00 7

 

851.06 0

 

883.25 3

vH gegenüber Vorjahr 5,7 3,0 -10,2 10,4 3,0 4,3 3,8
 

BIP, nominal (Mrd. €)

 

3.344,4

 

3.435,8

 

3.274

 

3.497

 

3.601

 

3.708

 

3.819

vH gegenüber Vorjahr

 

3,1

 

2,7

 

-4,7

 

6,8

 

3,0

 

3,0

 

3,0

 

Volkswirtschaftl. Steuerquote

 

23,21

 

23,26

 

21,92

 

22,66

 

22,66

 

22,95

 

23,13

 

Verteilung der Steuerein-

nahmen

Bund (Mio. €)

 

 

322.358,7

 

 

329.052,2

 

 

284.53 6

 

 

305.84 4

 

 

315.03 5

 

 

332.19 0

 

 

341.28 6

vH gegenüber Vorjahr 4,2 2,1 -13,5 7,5 3,0 5,4 2,7
Länder (Mio. €)  

314.057,7

 

324.517,3

 

297.18 6

 

330.15 0

 

340.21 5

 

353.53 9

 

367.46 0

vH gegenüber Vorjahr 5,2 3,3 -8,4 11,1 3,0 3,9 3,9
Gemeinden (Mio. €)  

111.257,8

 

114.817,4

 

102.12 4

 

115.368

 

117.867

 

122.53 1

 

127.25 7

vH gegenüber Vorjahr 5,9 3,2 -11,1 13,0 2,2 4,0 3,9
EU (Mio €)  

28.588,7

 

30.921,4

 

33.920

 

41.120

 

42.890

 

42.800

 

47.250

vH gegenüber Vorjahr 31,9

 

8,2

 

9,7

 

21,2

 

4,3

 

-0,2

 

10,4

 

2018/2019 = Ist-Ergebnis; 2020-2024 = Schätzung

Länder ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten; nach Finanzausgleich u. Ergänzungszuweisungen

Die Rückzahlungszeiträume der bisherigen Kreditermächtigungen umfassen Zeiträume von 6 Jahren, beginnend im Jahr 2021 (Niedersachsen) und 30 Jahren, beginnend 2022 (Brandenburg) bzw. 50 Jahre (NRW). Der Bund hat den Rückzahlungszeitraum auf 20 Jahre festgesetzt. Anders als die Länder verfügt der Bund wiederum über eine Schuldenregel, die es ihm erlaubt, konjunkturunabhängig Kredite im Umfang von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), aktuell sind dies rund 12 Mrd. EUR, jährlich aufnehmen zu können und sich insoweit Spielräume für die Kreditrückzahlung selbst zu verschaffen.

Mit Blick auf die oben beschriebene antizyklische Haushalts- und Finanzpolitik dieser Landesregierung in den vergangenen sechs Jahren ist unser Plädoyer für das Instrument der Kreditaufnahme zunächst nicht mehr als die rationale Entscheidung für die andere Seite der gleichen finanzpolitischen Medaille.

Anhänger*innen der Schuldenbremse wird dieser Verweis aller Erfahrung nach nicht ausreichen. Während die Autorin des vorliegenden Textes für eine Anpassung des Instruments hin zu einer „atmenden Schuldenbremse“ plädiert, stellt der Co-Autor den Sinn der Schuldenbremse insgesamt in Frage. Einig sind wir uns wiederum darin, dass es angesichts von Niedrigzinsen, abflauender Konjunktur, drohender Rezession, Klimakrise und Investitionsstau eine Investitionsoffensive für die Zukunft braucht.

Die jetzige Situation erfordert ein Umdenken. Je eher wir klug investieren, je besser. Das erfordert Mut und Bewegung raus aus den ideologischen Gräben rein in die Debatte über eine Schuldenbremse 2.0, die mit einem Update für Zukunftsinvestitionen aktualisiert wird. Wir können, anders als Konrad/Schäpitz 2010 suggeriert haben, nicht einfach beim Mantra „Schulden ohne Sühne?“ stehen bleiben. Der Bund kann durch das Gründen neuer Investitionsgesellschaften und das Schaffen eines Bundesinvestitionsfonds mit einem jährlichen Volumen von 35 Milliarden Euro die grundgesetzlich fest geschriebene Schuldenbremse erweitern.

Hier soll nun anhand der im vergangenen Jahr von Hüther/Südekum erschienenen kritischen Betrachtung der Schuldenbremse dargelegt werden, worin wir uns bei weiterhin bestehenden Differenzen in der Kreditaufnahme-Bewertung einig sind. Hüther/Südekum argumentieren, dass der weitgehende, bei den Bundesländern im konjunkturellen Normalfall sogar vollständige, Verzicht auf öffentliche Verschuldung angesichts der aktuellen Zinskonstellationen und des erheblichen Investitionsbedarfs generell fragwürdig sei. In der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrags noch nicht absehbaren Corona-Krise gilt dieses Argument freilich umso mehr.

Inzwischen ist eine Situation eingetreten, in der die Bundesrepublik auf eine 30-jährige Staatsanleihe einen Zinssatz von -0,13 Prozent zahlt. Das heißt, dass die Finanzinstitute der Bundesrepublik Deutschland eine Prämie zahlen, wenn er eine Anleihe bis 2050 aufnimmt.

Die beiden genannten Autoren zeigen auf, dass „die Zinsen in Deutschland schon seit etwa 40 Jahren tendenziell rückläufig (sind). Diese Entwicklung, die in ähnlicher Form auch in anderen Ländern zu beobachten ist, ist also höchst wahrscheinlich auf langfristige strukturelle Faktoren zurückzuführen, die sich nicht abrupt über Nacht wieder ändern.“ (Hüther/Südekum

2020: 6) Als Gründe nennen führen sie sowohl eine demografiebedingte Sparneigung des Privatsektors als auch eine rückläufige Nachfrage von Unternehmen nach externer Finanzierung an, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll. Festzuhalten bleibt, dass Staatsverschuldung in der gegenwärtigen Finanzsituation geringe bis keine fiskalischen Kosten aufweist.

Der DIW-Chef Marcel Fratzscher und weitere plädieren angesichts dessen dafür, als Referenzwert für die Nachhaltigkeit der Staatsverschuldung nicht die Schuldenquote im Verhältnis zum BIP zu betrachten, sondern das Verhältnis zwischen Schuldendienst und BIP. Dies würde einen realistischen Blick auf den Anteil des Schuldendienstes zu den Steuereinnahmen ermöglichen. Und es spricht zugleich für langfristige Rückzahlungszeiträume neu aufgenommener Anleihen.

 

Wirtschaftliche Impulse durch öffentliche Investitionen

Die Liste der empirischen Untersuchungen über den positiven Effekt öffentlicher Investitionen auf das BIP und nicht zuletzt privater Investitionen ist lang. Gleichwohl haben sich seit ebenso langer Zeit auf dem Tisch liegende Vorschläge, wie die Anwendung der  „goldenen Regel“ der Fiskalpolitik bislang nicht so umgesetzt, dass sie in den Regelungen des Bundes und der Länder zur Schuldenbremse berücksichtigt worden sind. Nach dieser Regel würden Nettoinvestitionen durch Kredite finanzierbar sein, während die anderen im öffentlichen Haushalt durchzuführenden Aufgaben ohne Anleihen über laufende Einnahmen gedeckt werden müssten. Dahinter steckt die Überzeugung, dass öffentliche Investitionen positive wirtschaftliche Wirkungen entfalten und die Ertragslage öffentlicher Investitionen eine Kreditfinanzierung dieser investiven Ausgaben rechtfertigen würde.

Jedoch bewegt sich, trotz aller Anstrengungen der vergangenen Jahre, seit der Jahrtausendwende die Investitionsquote in Deutschland konstant – das heißt über alle Konjunkturzyklen und Krisen hinweg – unter dem Durchschnitt der OECD-Länder. Die Nettoanlageinvestitionen von Bund, Ländern und Gemeinden lagen im selben Zeitraum ebenfalls überwiegend im negativen Bereich, was nichts anderes heißt, als dass der Staat die Infrastruktur auf Verschleiß fährt. Die chronische Investitionsschwäche in Europa und insbesondere in Deutschland ist die Schattenseite der ausgeprägten Fokussierung auf die „schwarze Null“ in den öffentlichen Haushalten. Hinzu kommen Einsparungen in den für Hoch- und Tiefbau zuständigen Behörden der Länder, die dazu führten, dass Investitionsmittel nur langsam abfließen konnten und öffentliche Baumaßnahmen vielfach verspätet und deutlich teurer als geplant fertiggestellt werden konnten. (Fischer/Hoff/Keller 2016: 2)

Für Thüringen wurden deshalb in der ersten Hälfte der vergangenen Wahlperiode einige Vorschläge für eine aktivere Investitionspolitik unterbreitet (Fischer/Hoff/Keller 2016: 8ff.). Sie lauteten:

  1. Investitionshaushalt bilden – Transparenz schaffen – Prioritäten setzen
  2. Erweiterung des Investitionsbegriffs zu infrastrukturbezogenen Ausgaben
  3. Gleichgewicht zwischen Abschreibungen und Investitionen herstellen
  4. Investitionsrücklage aus Haushaltsüberschüssen aufbauen
  5. Thüringer Kulturinvestitionsprogramm in Öffentlich-Öffentlicher Partnerschaft.

Auch wenn von diesen Vorschlägen bislang nur die Überlegung einer Investitionsrücklage Eingang in die im Freistaat geltende Haushaltspolitik gefunden hat, ließ sich in den vergangenen Jahren eine spürbar rationalere Sicht auf den Wert öffentlicher Investitionen feststellen, wofür die erfolgreiche Finanzministerin Heike Taubert Verantwortung trägt. Reagiert werden konnte damit auf Handlungsbedarf insbesondere bei kommunalen Investitionen, digitaler Infrastruktur, dem Erhalt und der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, Klimaschutz und Energiewende sowie der Bildungspolitik und dem öffentlichen Wohnungsbau. Die durchschnittlichen Effekte nach 5 Jahren sind in den zuerst genannten Bereichen durchschlagend.

Kurzum: Zukunftsinvestitionen gibt es nicht zum Nulltarif und der aktuelle Konjunktureinbruch ändert nichts an der Notwendigkeit kraftvoller Maßnahmen zum Klimaschutz. Im Gegenteil – blieben wir untätig, kämen in Kürze größere Kosten auf uns zu. Ohne stärkere Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels könnten sich die Kosten der Auswirkungen in Deutschland laut DIW bis zum Jahr 2050 auf insgesamt knapp 800 Milliarden Euro belaufen. Insgesamt würde dies zu gesamtwirtschaftlichen Wachstumseinbußen von bis zu 0,5 Prozentpunkten führen. Ohne Gegenmaßnahmen könnten sich die Kosten bis 2100 sogar auf bis zu 3.000 Milliarden Euro erhöhen, was einer ungefähren Vervierfachung gegenüber 2050 entsprechen würde. Gleichzeitig berechnete etwa die Boston Consulting Group, dass „das Weltmarktvolumen der wichtigsten Klimatechnologien bis 2030 auf 1 bis 2 Billionen Euro pro Jahr wachsen wird. Deutsche Unternehmen können für diesen globalen Wachstumsmarkt ihre Technologieposition stärken.“ (Geibert 2020: 7)

Warum jetzt? Im Allgemeinen ist sich die Wissenschaft darüber einig, dass die Effektivität fiskalpolitischer Maßnahmen während einer Rezession höher ist. Die Niedrigzinspolitik, die sehr gute finanzpolitische Situation Deutschlands und eine relativ gute öffentliche Investitionseffizienz sind weitere Argumente, die für staatliche Impulse in der momentanen Krise sprechen. Die Autor*in stimmen insoweit mit dem DIW darin überein, ein Klima-Konjunkturprogramm aufzulegen da ein solches Konjunkturpaket wirtschaftliche Erholung und eine ökologische Transformation der Wirtschaft verbinden kann: „Eine richtig konzipierte Klima- und Konjunkturpolitik, die auf Infrastruktur- und Forschungsinvestitionen abzielt, kann daher die Kosten der Umweltpolitik ausgleichen und die Wirtschaft ankurbeln“ (Kröger 2020: 3).

 

Den Kommunalen Solidarpakt 2020 (Scholz-Plan) unterstützen

Der Bundesfinanzminister hat einen Kommunalen Solidarpakt bestehend aus drei Elementen vorgeschlagen:

–    Kompensation der Gewerbesteuerausfälle im Umfang von 11,8 Mrd. EUR –        Übernahme kommunaler Liquiditätskredite im Umfang von ca. 45 Mrd. EUR –   Paritätische Finanzierung des AAÜG vorgeschlagen.

Der Vorschlag beruht auf dem bereits vor einigen Monaten unterbreiteten Scholz-Vorschlag der kommunalen Altschuldenhilfe. Anders als beim Ursprungsvorschlag hat das BMF inzwischen auch die ostdeutsche Perspektive berücksichtigt, denn die kommunale Altschuldenhilfe wäre allein den westlichen Ländern, nicht jedoch den fünf ostdeutschen Ländern zugutegekommen.

Hinsichtlich der Gewerbesteuerkompensation schlägt der Bund die paritätische Finanzierung zwischen Bund und Ländern vor, während er bei der Übernahme kommunaler Liquiditätskredite nicht alle Länder in der Finanzierungsverantwortung sieht, sondern nur diejenigen Länder mit Kommunen, die übermäßig verschuldet sind und bei denen er Landes-Altschuldenprogramme bereits gegenrechnen will. Als übermäßig gelten dabei diejenigen Liquiditätskredite, die für eigene Zwecke, nicht zur Finanzierung von Investitionen oder anderem Kommunalvermögen verwendet wurden und einen Sockelbetrag von 100 EUR je Einwohner*in zum Stichtag 31.12.2019 überschreiten. Hierfür ist eine Verfassungsänderung erforderlich, gegen die sich der Freistaat Bayern bereits ausgesprochen hat.

Es ist eine seit langem artikulierte Forderung der ostdeutschen Länder, dass der Bund mehr Verantwortung bei den Lasten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (AAÜG) übernimmt. Nach dem Scholz-Plan würde der Bund ab 2021 die AAÜG-Lasten paritätisch zu den ostdeutschen Ländern übernehmen und damit um 10 Prozentpunkte aufstocken. Auch wenn damit die Forderung nach vollständiger Entlastung von den AAÜG-Ausgaben bei weitem nicht erreicht wäre, würde dieser Schritt spürbare Handlungsmöglichkeiten erweitern und ermöglichen, der Zielsetzung des Bundes Rechnung zu tragen, die gewonnenen Spielräume für die Lösung noch bestehender Altschuldenprobleme kommunaler Wohnungsunternehmen Ostdeutschlands sowie zur Stärkung kommunaler Investitionen einzusetzen.

 

Zukunftsplan für eine nachhaltige Konjunktur, Klimaschutz und gute Arbeit in Thüringen

Die Tiefe der wirtschaftlichen Krise erfordert neben den bereits sehr umfassenden Soforthilfemaßnahmen ein darauf aufbauendes Konjunkturprogramm. Verschiedene Autor*innen (Horn, DIW u.a.) weisen darauf hin, dass die generellen Anforderungen an ein solches Programm in den sogenannten drei oder vier Ts, die aus dem Englischen stammen, bestehen. Sie sollten

  • timely (frühzeitig),
  • targeted (gezielt)
  • temporary (zeitweilig) und
  • angesichts der klimapolitischen Herausforderung transformative (umgestaltend) sein.

Mit anderen Worten: Ein künftiges Konjunkturprogramm muss den Green Deal zur ökologischen Umgestaltung der Wirtschaft befördern und in diesem Sinne langfristig nachhaltige Impulse setzen. In diesem Sinne wird von einer doppelten Rendite sowohl für Ökonomie als auch für Ökologie gesprochen.

Die Begrifflichkeit des „Green Deal“ nimmt bewusst Bezug auf die tiefgreifenden Strukturreformen des New Deals F.D. Roosevelts, das aus dem Dreiklang (Relief, Recovery, Reform) bestand, wie Agora EW/VW darlegen und entsprechend adaptieren (Agora 2020: 8):

  1. Die Relief-Maßnahmen zur Milderung der ökonomischen Folgen der Corona-Krise

(Soforthilfen),

  1. Die Recovery-Maßnahmen zur Konjunkturentwicklung, die schnell umsetzbar und großvolumig sein müssen, um zu wirken (Konjunkturprogramm),
  2. Die langfristig angelegten Reform-Maßnahmen, die auf einen strukturellen Wandel zielen, um die Gesellschaft resilienter, digitaler und klimaneutraler zu machen.

Wir müssen also zweierlei in den Blick nehmen: Zum einen die angebotsorientierte Seite des

Konjunkturprogramms. Hier benennt Gustav A. Horn folgende Prioritäten „Den höchsten Stellenwert sollten jene Bereiche einnehmen, in denen sozialer Konsum massiv beschränkt wurde und der Einnahmeausfall später nur schwer kompensiert werden kann. Danach folgen all jene Bereichen, wo eine Kompensation möglich ist. Schließlich kommen jene Bereiche, die nur unter den Folgewirkungen leiden.“ (Horn 2020: o.S.)

Dabei ist zu beachten, wie Horn darstellt, dass für die erste Gruppe keine klassische Nachfrageförderung geeignet ist, da die Konsumptionsverluste des Lockdown nicht nachgeholt werden können. Dies gilt in gleicher Weise für kulturelle Veranstaltungen. Für die Gastronomie ist die Mehrwertsteuersenkung deshalb das am stärksten wirksame Instrument. Dass Konsumgutscheine die Verluste u.a. im kulturellen Sektor auffangen können, darf bezweifelt werden. Deshalb wird es darauf ankommen, neben der Senkung der Mehrwertsteuer und dem Instrument der Gutscheine, die wenn dann regional ausgerichtet sein sollten, um regionale Kreisläufe zu stärken, weitere Maßnahmen zur Stimulierung erhöhter Nachfrage in den Sektoren Kultur, Tourismus etc. zu identifizieren.

Die zusätzlichen staatlichen Ausgaben zur Anregung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage sollten, wie Horn mit Bezug auf Untersuchungen und Vorschläge u.a. des IMK, IW aber von uns auch hier im Text benannt, dem DIW oder Wuppertal Institut unterbreitet, darlegt „in Bereiche fließen, die für eine nachhaltige Produktion und die Widerstandskraft der Volkswirtschaft von hoher Bedeutung sind. […] Sie sollten in die Bereiche Gesundheit, Wohnen, erneuerbare Energie, emissionsarme Verkehrsinfrastruktur, digitale Infrastruktur und Bildung fließen. Hier entsteht zukunftsträchtige Wertschöpfung. Zugleich wird durch einen quantitativen wie qualitativen Sprung in der Digitalisierung und im Gesundheits- sowie dem Bildungsbereich die Widerstandskraft der Volkswirtschaft bei globalen Krisen wie der Pandemie gestärkt.“ (Horn 2020: o.S.)

Zugleich müssen die Maßnahmen zur Stärkung der Binnenkonjunktur durch ein europäisches Konjunkturprogramm ergänzt und verstärkt werden, dessen Grundlagen im Green Deal der EU liegen müssen. „Auch dieses Programm sollte gezielt und transformativ ausgestaltet sein. Dabei geht es um die Förderung europäischer öffentlicher Güter wie schneller und ökologischer Verkehrsverbindungen, sauberer Energie und einer digitalen Infrastruktur auf Hochleistungsniveau. Von dem mit diesen Vorhaben verbundenen Ausgabenschub profitieren am Ende alle europäischen Märkte.“ (Horn 2020: o.S.)

Ein Zukunftspakt für Thüringen, ein Green New Deal, kann jetzt Handlungsspielräume für morgen eröffnen, wenn nachhaltige Investitionen Vorrang haben. Dazu gehören Investitionen in Bildung ebenso, wie ein Schwerpunkt auf Förderprogramme, die die Transformation hin zu einer nachhaltigeren, rohstoffeffizienteren und umweltverträglichen Wirtschaftsweise lenkend unterstützen. Kreislaufwirtschaft und die Transformation unseres Energiesystems im Speziellen sowie die notwendige Ausrichtung der Wirtschaft auf Treibhausgas-Neutralität und nachhaltige Ressourcennutzung im Allgemeinen, müssen bei allen konjunktur- und strukturpolitischen Maßnahmen mitgedacht werden. Kommende konjunkturelle Impulse sollten also grundsätzlich in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit wirken. Wir unterstützen ausdrücklich die Forderungen des DIW zum „klimagerechten Rettungsschirm“.

Der ökologische Umbau ist angesichts der erkennbaren Auswirkungen der Klimakrise auf

Thüringen bereits jetzt dringender denn je. Wir sind davon überzeugt, dass es gelingen kann, Thüringen bis 2035 erneuerbar zu machen und zwar dezentral und regional und damit auch krisenfest. Durch die Ansiedlung zukunftsorientierter Wirtschaftszweige kann Thüringen zu einem „Land der Nachhaltigkeit“ werden. Mit Projektmitteln der Bundesebene können wir Forschungszentren zu Themenkomplexen wie Energiespeichertechnologien sowie nachhaltige Mobilität gründen und die Unterstützung solcher Start-Ups  hochfahren. Unser Ziel muss es  sein, diese regionalen Wertschöpfungsketten zu stärken, wo wir können. Im Zusammenhang mit der Festlegung des Mittelfristigen Finanzrahmens der EU werden wir dabei auch über die künftige Ausgestaltung der Landwirtschaftspolitik in den zwei Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu entscheiden haben. Dass die Autorin und der Co-Autor dabei strukturell unterschiedliche Ausgangspunkte haben, ist eine Herausforderung, die zu bewältigen ist.

Frühzeitig und gezielt zu agieren ist der Weg für eine doppelte Rendite im ökologischen und ökonomischen Sinne. Sie kann sich einstellen, wenn wir jetzt klug agieren. Die Transformation, wird uns nur gelingen wenn wir heute schon an morgen denken und langfristig orientieren. Das Mindeste, um den Corona-Reset-Knopf im Sinne der 4 Ts erfolgreich drücken zu können, ist ein mittelfristiges Haushaltsgerüst. Ein Doppelhaushalt, der nicht allein den Wahltag des kommenden Jahres als Bezugspunkt nimmt, sondern die Gestaltung der kommenden Dekade, kann dazu ein Instrument sein.

 

Literatur

[Alle angegebenen Links wurden zuletzt am 17. Mai 2020 abgerufen.]

Agora Energiewende & Agora Verkehrswende 2020: Der Doppelte Booster. Vorschlag für ein zielgerichtetes 100-Milliarden-Wachstums- und Investitionsprogramm, https://www.agora-energiewende.de/veroeffentlichungen/der-doppelte-booster

Martin Beznoska / Tobias Hentze 2020: Rekordneuverschuldung ist verkraftbar, in: IW-Kurzbericht 52/2020, https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/ PDF/2020/IW-Kurzbericht_2020_Rekordneuverschuldung.pdf

Hubertus Bardt, Sebastian Dullien, Michael Hüther, Katja Rietzler 2019: Für eine solide Finanzpolitik: Investitionen ermöglichen, in: IV-Policy Paper 11/19, https://bdi.eu/media/ presse/presse/downloads/20191118_IW-Policy-Paper_Investitionen.pdf  

Peter Bofinger et al 2020: Wirtschaftliche Implikationen der Corona-Krise und wirtschaftspolitische Maßnahmen, in: Wirtschaftsdienst Heft 4, S. 259-265 https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2020/heft/4/beitrag/wirtschaftliche-implikationen-der-corona-kriseund-wirtschaftspolitische-massnahmen.html

Sebastian Dullien et al 2020: Wirtschaftspolitische Herausforderungen 2020 im Zeichen des Klimawandels, in: IMK Report 155

Stefanie Ettmeier, Chi Hyun Kim, Alexander Kriwoluzky 2020: Finanzmärkte erwarten langanhaltende wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie in Europa, in: DIW Wochenbericht 20/2020, https://www.diw.de/de/diw_01.c.789316.de/publikationen/ wochenberichte/2020_20_1/finanzmaerkte_erwarten_langanhaltende_wirtschaftliche_auswirkungen_der_corona-pandemie_in_europa.html

Manfred Fischedick / Uwe Schneidewind 2020: Folgen der Corona-Krise und Klimaschutz – Langfristige Zukunftsgestaltung im Blick behalten. Wirtschaftliche Hilfen geschickt lenken und Synergiepotenziale für dringend notwendige Zukunftsinvestitionen ausschöpfen, Wuppertal Institut Diskussionspapier, https://wupperinst.org/fa/redaktion/ downloads/publications/Corona-Krise_Klimaschutz.pdf

Alexander Fischer, Benjamin-Immanuel Hoff, Birgit Keller 2016: Zukunftsinvestitionen. Plädoyer für eine aktive Infrastrukturpolitik und nachhaltige Finanzwirtschaft, in: Analysen – hrsgg. v.d. Rosa-Luxemburg-Stiftung, https://www.rosalux.de/publikation/id/14557/ zukunftsinvestitionen

Benjamin-Immanuel Hoff 2007: Staatsverschuldung, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin.

Gustav A. Horn 2020: Nach Corona, vor der Depression? Das muss nicht sein. Was jetzt nötig ist, um Deutschlands Wirtschaft zu stärken und massive Arbeitslosigkeit zu vermeiden, in: IPG-Journal, https://www.ipg-journal.de/rubriken/soziale-demokratie/artikel/nach-corona-vor-der-depression-4344

Michael Hüther, Jens Südekum 2019: Die Schuldenbremse – eine falsche Fiskalregel am falschen Platz, in: Ordnungspolitische Perspektiven – hrsgg. v. DICE, https://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/ DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/103_OP_Huether_Suedekum.pdf

Mats Kröger et al 2020: Green New Deal nach Corona: Was wir aus der Finanzkrise lernen können, in: DIW Aktuell 39/2020, https://www.diw.de/de/diw_01.c.786330.de/publikationen/diw_aktuell/2020_0039/green_new_deal_nach_corona__was_wir_aus_der_finanzkrise_lernen_koennen.html

Claus Michelsen et al 2020: Deutsche Wirtschaft in der Rezession: Engpässe überbrücken, Vertrauen stärken. Nachfrage anschieben, in: DIW Wochenbericht 12/2020, https:// www.diw.de/de/diw_01.c.743572.de/publikationen/wochenberichte/2020_12/heft.html

Anja Siegesmund et al 2020: Auf dem Weg in eine neue, nachhaltige Normalität nach Corona, https://2022.anja-siegesmund.de/blog/aktuelles/auf-dem-weg-in-eine-neue-nachhaltige-normalitaet-nach-corona/

Umweltministerkonferenz 2020: Doppelte Rendite sichern – Umwelt- und Klimapolitik für nachhaltige Konjunktur und gute Arbeit, Beschluss der 94. Umweltministerkonferenz am 15. Mai 2020, https://www.umweltministerkonferenz.de/documents/vorlaeufigesergebnisprotokoll-videokonferenz-umk-fruehjahr-2020_2_1589539654.pdf

 

* Dieses Papier ist ein Zwischenergebnis unserer durchaus kontroversen Diskussionen über die Aus- gestaltung der vor uns liegenden Aufgaben zur Bewältigung der Corona-Krise und ihrer gesamtwirt- schaftlichen Folgen einerseits sowie der klimagerechten und digitalen Modernisierung Thüringens an- dererseits. Es beschreibt den Rahmen, in dem nun konkrete Maßnahmen für das künftige Konjunktur- programm Thüringens gemeinsam innerhalb der rot-rot-grünen Koalition und mit konstruktiver Opposi- tion festzulegen sind.

Zum Download als PDF-Dokument:

Corona_Rezession_Thüringen_AS+BIH_final

 

* * *

Autor*in: Benjamin-Immanuel Hoff (DIE LINKE) ist Chef der Staatskanzlei und Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft. Anja Siegesmund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist Vertreterin des Ministerpräsidenten und Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz.

 

„Corona-Elterngeld würde Familien entlasten“, TLZ-Interview

„Da müssen wir noch nachlegen“. Umweltministerin Siegesmund plädiert für einen Pflegebonus und Corona-Elterngeld, in: Thüringische Landeszeitung, 05.05.2020 von Elmar Otto.

Anja Siegesmund (Grüne) ist Umweltministerin und Stellvertreterin des Ministerpräsidenten in der rot-rot-grünen Landesregierung.

Frau Siegesmund, die rot-rot-grüne Minderheitsregierung hatte sich für das eine Jahr bis zur Neuwahl einiges vorgenommen. Ist das angesichts der Coronakrise alles überholt?

Ich bin jeden Tag froh, dass dieses Land eine handlungsfähige Landesregierung hat. Strukturierete Krisenbewältigung ist unser täglich Brot. WIr haben zwar weiterhin unseren Arbeitsplan für 2020. Aber es ist vollkommen offen, was in nicht mal einem Jahr bis zum Wahltermin machbar ist. An erster Stelle steht die Gesundheit der Menschen und das Bewältigen der Pandemie. Das ist Politik außerhalb jeder Normalität.

Sie wollen im Anschluss an die Corona-Pandemie noch mehr Wert auf Nachhaltigkeit legen?

Schon jetzt bei der Krisenbewältigung. Die Frage ist doch: Wie beleben wir die Wirtschaft so, dass wir auch Klimaschutz und regionale Wertschöpfung stärken? Darum geht es.

Was heißt das ganz konkret?

Das geht los beim kleinen Café, das vor Ort unterstützt werden kann, weil es nebenher auch noch handgefertigte Produkte verkauft, bis zum Kauf von Produkten aus der Region, die vom Landwirt aus Thüringen stammen. Krisenfest werden heißt auch, regionaler zu denken. Der große Onlinehandel darf den Buchhändler des Vertrauens nicht ersetzen. Wir dürfen uns nicht noch mehr in die globale Anonymisierung verabschieden, und der Einzelhändler in der Nachbarschaft geht krachen.

Viele Thüringer Firmen sind von der Existenz bedroht. Auch bei deren Unterstützung wollen Sie besonders zielgerichtet vorgehen?

Die kommenden Monate werden ein Kraftakt. Die massiven Anstrengungen, um die Wirtschaft zu stützen, müssen zielgerichtet sein. Wir haben als Land große Hilfspakete geschnürt, um Unternehmen zu retten und Arbeitsplätze zu sichern. Das ist gut so, aber für Solo-Selbstständige ist noch viel zu wenig passiert. Da müssen wir noch nachlegen. Und konjunkturelle Impulse müssen künftig in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit wirken, das erzeugt auch einen Schub für klimafreundliche Technologien.

Sind Steuersenkungen für Sie auch eine Option?

Steuersenkungenwie die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf sieben Prozent halte ich ebenso für richtig, wie das Absenken des Strompreises entweder über die EEG-Umlage oder die Stromsteuer. Dann wird saubere Energie für alle günstiger. Es geht um die Frage, wofür wir Geld ausgeben und wie wir Impulse setzen. Wir sollten die Balance finden zwischen Rettungsschirmen und innovativen Ideen, die sich auszahlen.

Es geht nicht nur um Unternehmen. Viele Menschen, wie Pflegekräfte, sorgen in der Krise dafür, dass der Laden weiterhin läuft, werden aber besonders schlecht bezahlt.

Das stimmt. Es reicht nicht, sich nur Samstagabend auf den Balkon zu stellen und zu klatschen. Schon gar nicht in der Politik. Deshalb werbe ich für einen Pflegebonus, der nicht nur einmalig an Pflegekräfte bezahlt wird. Ich könnte mir vorstellen, dass 1500 Euro an systemrelevante Gruppen in allen Akut-Monaten gezahlt werden. Wer Risiko trägt, muss auch besonders unterstützt werden. Bund und Länder sollten sich in die Finanzierung reinteilen.

Auch für Familien ist die Belastung zurzeit besonders hoch. Wie wollen Sie ihnen unter die Arme greifen?

Eltern und besonders auch Alleinerziehende haben in den vergangenen Wochen Großartiges geleistet. Was spräche jetzt dagegen, zügig nach dem Beispiel Hamburgs ein Corona-Elterngeld einzuführen, um jene, die sich jetzt nicht auf Betreuungsstrukturen verlassen können, zu unterstützen. Das Corona-Elterngeld soll sich in der Systematik an das bestehende Elterngeld anlehnen. Inklusive einem „Geschwisterbonus“ kann es bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens und maximal 2300 Euro betragen. Das würde Familien spürbar entlasten.